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Vorstand Der Vorstand ist mit einer Regierung vergleichbar. Er verwaltet die Berufsgenossenschaft und vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich, soweit es sich nicht um laufende Verwaltungsgeschäfte handelt. Seine Aufgaben sind z.B.
Der Vorsitz wechselt zwischen dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden jeweils nach eineinhalb Jahren.
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