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Selbstverwaltung Die Berufsgenossenschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts haben das Recht der Selbstverwaltung Selbstverwaltung bedeutet:
Der Hauptgeschäftsführer gehört dem Vorstand mit beratender Stimme an. Die Mitglieder der Vertreterversammlung werden alle sechs Jahre in allgemeinen Wahlen durch die Arbeitnehmer und Arbeitgeber gewählt. Die nächsten Sozialwahlen finden 2011 statt.
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