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Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Berufliche Reha) Häufig stellt sich nach einem Versicherungsfall das Problem, dass Versicherte nicht oder nur mit Hilfe besonderer Maßnahmen die bisherige Tätigkeit wieder aufnehmen können. Ziel der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist, die Versicherten möglichst frühzeitig nach ihrer Leistungsfähigkeit unter Berücksichtigung ihrer Eignung, Neigung und bisherigen Tätigkeit auf Dauer beruflich einzugliedern. In diesem Zusammenhang werden von der Fleischerei-Berufsgenossenschaft insbesondere folgende Leistungen erbracht:
DGUV job vermittelt Bewerber, die aufgrund einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalles ihren vorhergehenden Beruf aufgeben mussten, dafür jedoch über Berufserfahrung und vielfältige Kenntnisse verfügen.
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