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Verletztengeld Verletztengeld zahlt die FBG an Versicherte, die infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit arbeitsunfähig sind und keine Lohn-/Gehaltsfortzahlung erhalten. Das Verletztengeld
beträgt bei Arbeitnehmern 80 % des letzten abgerechneten monatlichen Bruttoentgelts, höchstens jedoch das Nettoentgelt; bei Unternehmern den 450. Teil ihrer Versicherungssumme. |
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