Fleischerei-Berufsgenossenschaft
Unterweisung des Monats Fleischerei-Berufsgenossenschaft
 
Barrierefrei Extranet Suche Kontakt Newsletter Impressum Sitemap Home
  Home  Linie Versicherungsschutz  Linie Entschädigung  Linie Verletztengeld
 
Verletztengeld
 
Verletztengeld zahlt die FBG an Versicherte, die infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit arbeitsunfähig sind und keine Lohn-/Gehaltsfortzahlung erhalten.

Das Verletztengeld beträgt bei Arbeitnehmern 80 % des letzten abgerechneten monatlichen Bruttoentgelts, höchstens jedoch das Nettoentgelt; bei Unternehmern den 450. Teil ihrer Versicherungssumme.
 

  Anregungen & Kritik  Linie Seite weiterempfehlen  Linie Seite druckenTop 
 
Copyright: Fleischerei-Berufsgenossenschaft; Impressum
Anregungen & Kommentare an E-Mail 
Agentur: onlineAgentur.de
Für den Inhalt von Angeboten, zu denen eine Verbindung per Link möglich ist, und die nicht von der FBG stammen, wird keine Verantwortung und Haftung übernommen.