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Was sind Berufskrankheiten? Berufskrankheiten sind diejenigen Krankheiten, die die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bezeichnet hat und die Beschäftigte durch ihre versicherte Tätigkeit erleiden. Die anerkennungsfähigen Krankheiten sind in der Berufskrankheitenliste abschließend aufgeführt. Daneben kann auch eine nicht in der Liste aufgeführte Krankheit unter
bestimmten Voraussetzungen wie eine Berufskrankheit entschädigt werden. Die betroffene Person muss hierfür insbesondere einer bestimmten Personengruppe angehören, die durch ihre Arbeit in
erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung besonderen Einwirkungen ausgesetzt ist. Weiterhin müssen diese Einwirkungen nach neuen Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft
geeignet sein, Krankheiten solcher Art zu verursachen. |
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