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FBG-Gremien beschließen Vereinigungsvertrag Die Vertreterversammlung der Fleischerei-Berufsgenossenschaft „Dieser Beschluss ist uns nicht leicht gefallen, er war aber nach den gesetzlichen Vorgaben unausweichlich“, sagte Werner Hansen, der Vorsitzende der Vertreterversammlung der FBG. „Nun müssen wir nach vorne schauen und unsere Arbeit darauf konzentrieren, dass beide Häuser so zusammenwachsen, dass sich alle Mitglieder und Versicherte gut betreut fühlen. Der in intensiven Verhandlungen ausgehandelte Vereinigungsvertrag bietet hierzu eine gute Basis“, so Hansen weiter. Die vereinigte BG wird den Namen „Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe“ führen. Die Fusion erfolgt zum 1. Januar 2011. Die Vertreterversammlung der BGN hatte einen gleich lautenden Vereinigungsbeschluss bereits in ihrer Sitzung am 10. Juni 2010 gefasst. Der Vereinigungsbeschluss beider Häuser bedarf, ebenso wie die neue Satzung, die Dienstordnung, der Vorschlag zur Berufung der Mitglieder der Organe, die Vereinbarung über die Gefahrtarif- und Beitragsgestaltung sowie die Vereinbarung über die Rechtsbeziehungen zu Dritten der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde, das Bundesversicherungsamt.
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