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Prüfungen an Räucheranlagen zur Nahrungsmittelbehandlung Zu den Prüfungen gehören die Erstinbetriebnahmeprüfung und die regelmäßige Prüfung, die von einer befähigten Person durchgeführt werden müssen. Die regelmäßige Prüfung ist in einem vom Hersteller vorzugebenden Rhythmus (mindestens jedoch jedes halbe Jahr) zu wiederholen. Der Betreiber der Räucheranlage ist verpflichtet, die Prüfungen durchführen zu lassen, diese zu dokumentieren und die Dokumente aufzubewahren. Der Betreiber ist außerdem verpflichtet, die Vollständigkeit der Prüfung zu kontrollieren. Dabei kann der Betreiber sich an den Muster-Checklisten orientieren.
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