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Einzelheiten des Prämienverfahrens  
 
 Das Prämienverfahren der FBG 
 Vorsprung durch Prävention
  • Wollen Sie Ihr betriebswirtschaftliches Ergebnis verbessern?
  • Wollen Sie Unternehmenserfolge auch in der Prävention?
  • Wollen Sie gesunde, zufriedene Mitarbeiter ?

 

 Finanzielle Vorteile bei Präventionsaktivitäten 

Sie können Ihren FBG-Beitrag um bis zu 5 % reduzieren. Voraussetzung ist hierbei eine besondere Anstrengung in der Prävention:
Unfallverhütungsvorschriften zu erfüllen, setzen wir voraus. Wenn Sie sich darüber hinaus in Sachen Prävention engagieren, können Sie eine Prämie erhalten.

Prämie

Prämienverfahren   
Schutzengel sind gut!
Prävention ist besser!
  • Wirtschaftlicher Anreiz für Präventionsaktivitäten
  • Orientierung an getroffenen Sicherheitsmaßnahmen gegen
    - Unfälle
    - Berufskrankheiten
    - arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken
  • honoriert praxiserprobte Präventionsmaßnahme
  • Staffelung entsprechend des Sicherheitszustandes

 

 Prävention bringt Vorteile 

  • Einheitliche Qualitätspolitik dient der Produktqualität.
  • Prävention als Unternehmensphilosophie schafft Mitarbeitermotivation.
  • Die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen reduziert Ausfallzeiten und betriebliche Kosten, sie erhöht das Image beim Kunden und erspart der FBG Kosten.
  • Das Prämienverfahren stellt ein geeignetes Instrument dar, diese Vorteile zu fördern.

 

 Präventionsansatz: 
 Kosten und Fallzahlen
  • Unfallhäufigkeit in den letzten zehn Jahren stark zurückgegangen.
  • Dennoch erleidet jeder 13. Versicherte in der Fleischwirtschaft jährlich einen Unfall.
  • Präventionsaktivitäten müssen weiter vorangetrieben werden.
  • Erfolgreiche Präventionsmaßnahmen setzen an Unfallschwerpunkten an.
  • Weiterer Präventionsansatz sind Hauterkrankungen und Lärmschwerhörigkeit als häufigste Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken.
     
Unfallart (Beispiele) 
%-Anteil an
   gemeldeten Arbeitsunfällen
%-Anteil der
       neuen Unfallrenten (Arbeitsunfälle)
     
Messerunfälle  32 Prozent 9 Prozent
     
Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle  10 Prozent 26 Prozent
     
Betriebswege-  und Wegeunfälle    9 Prozent 33 Prozent

 

 Präventions-Bonuspunkte bestimmen Prämienhöhe 

  • Jährlich neue Kriterien möglich
  • Checkliste von geeigneten Maßnahmen geht den Betrieben rechtzeitig für das kommende Jahr zu
  • Überangebot an Präventions-Bonuspunkten ermöglicht für jeden Betrieb das Erreichen der Höchstprämie
  • Durchgeführte Präventionsmaßnahmen bedeuten Präventions-Bonuspunkte
Präventionsansatz
Konkrete Maßnahme
(Beispiel) 
Präventions- 
bonuspunkte
     
Technische Maßnahmen     Einsatz von Spezialmessern, 
z.B. Folienmesser ect. 
 
bis zu 8 Punkte
 
Organisatorische Maßnahmen  Verkehrsssicherheitstraining
für Fahren von 
Betriebsfahrzeugen
  
bis zu 8 Punkte
 
Personengebundene Maßnahmen  Verwendung von 
Hautschutzmitteln 
 
     bis zu 6 Punkte
 
Arbeitsschutz-Management-System  Einführung und Auditierung
durch FBG
20 Punkte

 
 Prämienzahlung 

  • Die Anzahl Ihrer Präventions-Bonuspunkte – mindestens 10 – bestimmt den prozentualen Anteil an der Höchstprämie von 5 % des FBG-Beitrages. Eine Bestandsaufnahme aller Maßnahmen, die Sie umgesetzt haben, erfolgt nach Ablauf des zu beurteilenden Jahres. Die Berechnung der Prämie erhalten Sie dann zusammen mit der Beitragsfestsetzung.

 

 Prämienermittlung 

EuroSo sieht Ihre Prämie vom FBG-Beitrag aus:
 
Punktzahl 
 
     Prämienhöhe
 
100       5 % Prämie (Höchstprämie)
z.B. 50    2,5 % Prämie  
z.B. 20       1 % Prämie
10     0,5% (Mindestprämie)
0 bis 9       0 % Prämie

 

 Prävention lohnt sich! 

  • Erfolgreiche Präventionsarbeit bedeutet weniger Unfälle, weniger Unfälle bedeuten niedrigere Kosten, niedrigere Kosten bedeuten niedrigere Beiträge, niedrigere Beiträge bedeuten ein besseres betriebswirtschaftliches Ergebnis.Prämienverfahren
     
  • Unsere besonders auf dem Gebiet der Prävention geschulten Außendienstmitarbeiter helfen Ihnen gerne dabei. Wir stellen unsere Beratung individuell auf Ihre Wünsche und Erfordernisse ab!

 

 Service-Line: 

  • Rufen Sie uns an, wir sind für Sie da!
    0700 / FBG Mainz (32462469)  (Normale Telefongebühren)
    0 61 31 / 785 - 389
  • E-Mail:
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