Fleischerei-Berufsgenossenschaft
Unterweisung des Monats Fleischerei-Berufsgenossenschaft
 
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Tipps für den Verleih von Flüssiggasgeräten und Fritteusen
 
Flüssiggas wird im Fleisch verarbeitenden Gewerbe wegen seiner schnellen Verfügbarkeit und seiner Mobilität häufig für Herde, Grillgeräte, Kocher, Fritteusen und Heizstrahler verwendet. Beim Verleihen von Flüssiggasanlagen und Fritteusen an Kunden werden die Durchführung einer Sicht- und Funktionsprüfung sowie eine Einweisung mit dem Entleiher, die schriftlich dokumentiert werden muss, empfohlen. Hierzu stehen nachfolgend praktische Hilfen bereit.

Information zum Umgang mit Flüssiggas
   
[PDF-Datei, 39 KB]

Übergabeprotokoll Gasverbrauchseinrichtung
   
[PDF-Datei, 43 KB]

Betriebsanweisung für die Benutzung von Flüssiggasanlagen
    in ortsveränderlichen Betriebsstätten
   
[PDF-Datei, 60 KB]

Information zum Einsatz von Fritteusen
   
[PDF-Datei, 16 KB]

Übergabeprotokoll Fritteuse
   
[PDF-Datei, 13 KB]

Betriebsanweisung für die Benutzung von Fritteusen
    in ortsveränderlichen Betriebsstätten
   
[PDF-Datei, 31 KB]

 

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