Fleischerei-Berufsgenossenschaft
Unterweisung des Monats Fleischerei-Berufsgenossenschaft
 
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Wir über uns

Unsere Erfahrung - Ihr Vorteil

Die Prüf- und Zertifizierungsstelle des Fachausschusses Fleischwirtschaft wurde in 1992 erstmalig durch die deutsche Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) akkreditiert. Darauf folgte die Notifizierung durch die Kommission der Europäischen Union unter der Kenn-Nummer/Notified Body Number 0391. Das Qualitätsmanagement-System der Prüf- und Zertifizierungsstelle basiert auf der Grundlage der DIN EN ISO/IEC 17025.

Wir bieten

  • Kompetente Abwicklung von Prüfung und Zertifizierung durch jahrzehntelange Erfahrung und qualifizierte Prüfingenieure mit langjähriger Prüfpraxis.
     
  • Aktuellste Fachkenntnisse durch Mitarbeit in der europäischen Normung und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriftengebung.
     
  • Umfassende, konstruktionsbegleitende Beratung. Sicherheitstechnische Mängel können so schon frühzeitig erkannt und behoben werden.

Aufgabengebiete

Zu den Aufgaben der Prüf- und Zertifizierungsstelle gehört unter anderem die Prüfung und Zertifizierung von

  • Fleischereimaschinen
  • Schlachtmaschinen, -anlagen und -einrichtungen
  • Einrichtungen zur Fleischnachbehandlung
  • elektrischen Betäubungsgeräten
  • Persönlichen Schutzausrüstungen gegen Stich und Schnitt
  • Qualitätsmanagementsystemen

und hierbei im einzelnen:

  • Prüfung sicherheitstechnischer Aspekte an Maschinen und Einrichtungen der Fleischwirtschaft
  • Beurteilung der elektrischen, pneumatischen und hydraulischen Sicherheit
  • hygienische Beurteilung von Fleischereimaschinen
  • Messung von Lärmemissionen
  • umfassende, konstruktionsbegleitende Beratung von Maschinenherstellern
  • Begutachtung von Qualitätsmanagementsystemen gemäß der DIN EN ISO 9000er-Reihe
  • Durchführung von Symposien zur Maschinensicherheit
  • Durchführung von Sicherheitschecks bei Betreibern
  • Untersuchung von Schadensfällen
  • Mitwirkung bei Fachseminaren der Fleischerei-Berufsgenossenschaft
  • Mitwirkung bei der Entwicklung neuer Sicherheitseinrichtungen

Kennzeichnung von Produkten

Die Prüf- und Zertifizierungsstelle führt folgende Prüfungen durch:

  • Bauartprüfungen
    mit dem Ziel der Zuerkennung des GS-Zeichens nach § 7 Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)
  • EG-Baumusterprüfungen
    nach EG-Richtlinien (z. B. Anhang IV EG-Maschinenrichtlinie, Art. 10 EG-Richtlinie für Persönliche Schutzausrüstungen, Art. 8 EG-Richtlinie für Gasverbrauchseinrichtungen)
  • Baumusterprüfungen
    auf Übereinstimmung mit EG-Richtlinien, soweit für Produkte in den EG-Richtlinien keine Konformitätsbewertungsverfahren durch notifizierte Stellen vorgesehen sind.

Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung und Ausstellung der Prüfbescheinigung ist ein Hersteller berechtigt, seine Produkte mit dem entsprechenden Prüfzeichen zu versehen. Zu diesen Sicherheitszeichen gehören z. B. das GS-Zeichen und das BG-PRÜFZERT-Zeichen.

Während die CE-Kennzeichnung vom Hersteller auf jedem Produkt angebracht werden muss, welches einer europäischen Richtlinie unterliegt, zeichnen sich das GS- und BG-PRÜFZERT-Zeichen dadurch aus, dass sie nur nach einer freiwilligen Prüfung erworben werden können, das BG-PRÜFZERT-Zeichen sogar nur mittels Prüfung durch eine akkreditierte Prüf- und Zertifizierungsstelle. Diese Tatsache bietet den Herstellern die Möglichkeit, ihre Maschinen werbewirksam von anderen Produkten abzuheben und darüber hinaus dem Betreiber eine größtmögliche (Rechts-)Sicherheit zu gewährleisten.

Eine weitere Alternative ist eine Baumusterprüfung, welche die Einhaltung der grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen an ein Produkt dokumentiert.

Für Maschinen, die unter den Anhang IV der Richtlinie 98/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Maschinenrichtlinie) fallen, das heißt ein besonders hohes Gefährdungspotential haben, sind EG-Baumusterprüfungen vorgeschrieben.

Darunter fallen im Bereich der Fleischwirtschaft:

  • Bandsägemaschinen für Knochen und Fleisch
  • Kreissägemaschinen für Knochen
  • Rückenspaltmaschinen in der Schlachtung

Qualitätsmanagementsystem

Für die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems gibt es mehrere Gründe. Einmal dient es der Erfüllung von Kundenforderungen und zweitens werden dadurch betriebliche Strukturen und Abläufe auf ihre Effizienz hin überprüft und gegebenenfalls optimiert, was in vielen Fällen zu Kostenreduzierungen führen kann. Die Anforderungen eines Qualitätsmanagementsystems können mit einem Umweltmanagementsystem und z. B. dem HACCP-Konzept sowie weiteren gesetzlichen Forderungen zusammengeführt werden. Ein weiterer Schwerpunkt beim Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems durch die Prüf- und Zertifizierungsstellen im BG-PRÜFZERT liegt darin, die Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in ein solches Qualitätsmanagementsystem zu integrieren. Dies entspricht auch dem Interesse der Arbeitgeber nach geringen Kosten für Arbeitsunfähigkeitszeiten in Form von Lohnfortzahlungen.

Die aktuellen Prüfgrundsätze können bei Interesse bei der Prüf- und Zertifizierungsstelle eingesehen werden.

Für weitere Informationen oder eine individuelle Beratung stehen Ihnen unsere Ansprechpartner jederzeit gerne zur Verfügung.

 

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