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Beitragsnachlassverfahren Berechnung und Höhe des Nachlasses Zur Berechnung des Nachlasses wird das Unfallgeschehen des einzelnen Unternehmens (Eigenbelastung) dem Unfallgeschehen der gesamten Berufsgenossenschaft (Durchschnittsbelastung) gegenübergestellt. Die Durchschnittsbelastung errechnet sich aus dem Verhältnis der Summe der Punktwerte aller Unfälle zum Umlagesoll (Beitragslast aller Mitglieder) der Berufsgenossenschaft. Die Eigenbelastung des Unternehmens ergibt sich aus dem Verhältnis der Summe der Punktwerte aller im Unternehmen eingetretenen Unfälle zum BG-Beitrag aller Versicherten des Unternehmens, d.h. Unfälle von Unternehmern und freiwillig Versicherten (z.B. Gesellschafter/Geschäftsführer, Kommanditisten) werden einbezogen. Unternehmen, deren Eigenbelastungsziffer unter der Durchschnittsbelastungsziffer liegt, erhalten einen Nachlass. Dieser beträgt maximal 10% des Beitrages zur Berufsgenossenschaft. Unternehmer und freiwillig Versicherte (z.B. Gesellschafter/Geschäftsführer, Kommanditisten) erhalten auf ihren Beitrag den Nachlassprozentsatz des Unternehmens. Mögliche Beitragsnachlässe zeigen die beiden Beispiele:
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