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Zusatzversicherung Für die Berechnung der Beiträge und der Barleistungen im Versicherungsfall gilt für Unternehmer die Mindestpflichtversicherungssumme von € 24.528,00 (neue Bundesländer € 20.832,00). Dies gilt auch für
Für die genannten Personen besteht die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung bis zu einem Höchstbetrag von € 72.000,00 abzuschließen. Die Zusatzversicherung wird wirksam mit dem Tag nach Eingang der schriftlichen Anmeldung bei der FBG. Mit dem Abschluss einer Zusatzversicherung steigern Sie Ihre Geldleistungen im folgenden Rahmen:
Weitergehende Informationen finden Sie auf den Seiten des Die Zusatzversicherung können Sie jederzeit schriftlich beantragen.Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns bitte an (06131/785358) oder schicken Sie uns eine e-mail.
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