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Freiwillige Versicherung Gesellschafter/Geschäftsführer von GmbH’en mit einem Gesellschaftsanteil von 50 % und mehr sowie Gesellschafter/Geschäftsführer mit weniger als 50 % Anteilen bei gleichzeitiger Sperrminorität sind nicht bei der FBG pflichtversichert. Gleiches gilt für unternehmerähnliche Kommanditisten, deren Mitarbeit im Gesellschaftsvertrag geregelt ist, Vorstandsmitgliedern von Aktiengesellschaften und selbstständige Hausschlachter. Allerdings besteht die Möglichkeit, eine freiwillige Versicherung bei der FBG abzuschließen. Die freiwillige Versicherung beginnt mit dem Tag nach Eingang der schriftlichen Anmeldung bei der FBG. Bei dem Abschluss einer freiwilligen Versicherung haben Sie Anspruch auf Geldleistungen im folgenden Rahmen:
Wenn Sie mehr Informationen möchten oder Fragen haben, rufen Sie uns bitte an (06131/785352) oder schicken Sie uns eine e-mail.
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