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Unfallbelastung Mehrmals im Jahr erhalten alle Unternehmer eine Information über die bei der FBG bestehenden Unfallbelastung bzgl. ihres Betriebes. Dies dient dazu, möglichst frühzeitig Informationen zu erhalten, ob diese Zuordnung korrekt ist. Außerdem dient es dazu, Unfälle, welche nicht beim Beitragsnachlassverfahren zu berücksichtigen sind, möglichst frühzeitig zu erkennen. Die Unternehmer haben hierzu die Möglichkeit, Einwände gegen die Unfallbelastung zu erheben. Dies kann auch online erfolgen. Eine entsprechende Anwendung enthält das Extranet der FBG.
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