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Lohnnachweis Mit dem Lohnnachweis fragt die FBG die jährlichen Bruttoarbeitsentgelte im Unternehmen ab. Die Lohnsummen bilden neben der Gefahrklasse die Grundlage für die Beitragsberechnung. Die FBG verschickt im Dezember ein Lohnnachweisformular an ihre Mitglieder. Seit Dezember 2001 können die Betriebe den Lohnnachweis im Extranet der FBG erstellen und elektronisch übermitteln.
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