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Gefahrtarif Die Beiträge zur FBG werden nach dem Grad der Unfallgefahr in den Unternehmen abgestuft. Deshalb hat die FBG einen Gefahrtarif entwickelt, in dem den versicherten Gewerbszweigen Gefahrklassen zugeordnet sind. Die Gefahrklasse drückt somit das Gefährdungsrisiko innerhalb der Versichertengemeinschaft aus. Der Gefahrtarif der FBG besteht aus 4 Tarifstellen. Fremdartige Nebenunternehmen, wie z. B. Gaststätten, werden nach dem Beitragssatz der eigentlich zuständigen Berufsgenossenschaft veranlagt. Dies führt z. B. bei Gastwirtschaften dazu, dass sich im Vergleich zu der für Fleischereien gültigen Gefahrklasse 6,4 eine Gefahrklasse von 7,7 ergibt.
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