Beitragsbescheid
Erläuterungen zum Beitragsbescheid:
1a
BG-Beitrag
Der BG-Beitrag errechnet sich aus der Bruttolohnsumme, der Gefahrklasse sowie dem Beitragsfuß. Die entsprechenden Werte sind aus der detaillierten Berechnung auf der Rückseite des Beitragsbescheides ersichtlich.
1b
Prämienverfahren
Das Prämienverfahren honoriert Präventionsmaßnahmen, die deutlich über den Mindeststandard der Unfallverhütungsvorschriften
hinausgehen. Die Höchstprämie beträgt fünf Prozent des BG-Beitrages.
1c
Beitragsnachlass und Rabatt
Einen Beitragsnachlass erhalten diejenigen Unternehmen, die besser sind als der Durchschnitt. Hierbei werden die Unfälle nach Kosten und Schwere sowie Dauer der Arbeitsunfähigkeit mit entsprechenden Punktwerten belastet.
Ab 01.01.2004 werden zusätzlich die langfristigen Bemühungen der Präventionsarbeit mit einer Rückvergütung
bis zu fünf Prozent des BG-Beitrages belohnt. Maßgeblich sind die Nachlassprozentsätze der letzten fünf Jahre. Zehn
Prozent der so ermittelten Summe ergeben den Beitragsrabatt. Den Selbstverwaltungsorganen war es wichtig, das Verfahren
möglichst einfach zu gestalten.
2a
Lastenverteilung
Die Lastenverteilung wurde mit dem Unfallversicherungsneuregelungsgesetz erstmals in 2008 eingeführt und soll für einen gerechten Ausgleich der Berufsgenossenschaften untereinander sorgen. Nähere Erläuterungen hierzu.
2b
Insolvenzgeld
Für das Jahr 2008 zieht die FBG letztmals im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit die Insolvenzgeldumlage ein. Für die Zeit ab 01.01.2009 ist diese Insolvenzgeldumlage jeweils monatlich mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstellen abzuführen.
3
Gezahlte Vorschüsse
Hier werden die bereits auf den Beitrag 2008 gezahlten Vorschüsse aufgeführt und angerechnet.
4
Rückstand
Unter der Rubrik „Rückstand“ wird der Betrag aufgeführt, der neben dem neu festgesetzten Beitrag offen ist.
5
Überweisungsbetrag
Dieser Betrag ist zum 15.05.2009 fällig. Bei Teilnehmern am Lastschriftverfahren wird der Betrag abgebucht. Die Lastschriftteilnahme ist ausschließlich auf dem Schriftwege per Post oder per Fax (06131/785-751) zu erklären.
6
Vorschussbescheid 2009
Aufgrund der Werte des Beitrages 2008 werden insgesamt drei Vorschussraten auf den voraussichtlichen Beitrag 2009 festgesetzt, die zum 15.08.2009, 15.11.2009 und 15.02.2010 fällig sind. Sie betragen jeweils 25 Prozent des für 2008 festgesetzten Beitrages (BG-Beitrag und Lastenverteilung).
7
Angaben hinsichtlich des zuständigen Mitarbeiters der FBG.
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