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Fremdartige Nebenunternehmen Die Fleischerei-Berufsgenossenschaft ist der zuständige Unfallversicherungsträger für alle fleischbe- und verarbeitenden Betriebe. Sofern neben der eigentlichen Fleischerei oder Fleischwarenfabrik als Hauptunternehmen auch Unternehmensteile betrieben werden, die sich nicht mit der Fleischbe- und -verarbeitung befassen (z. B. eine Gaststätte oder ein Fuhrpark) können diese als so genannte fremdartige Nebenunternehmen bei der FBG versichert werden. Der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit geschaffen, damit ein Unternehmen mit mehreren verschiedenartigen Betriebsteilen nicht bei mehreren Berufsgenossenschaften versichert sein muss. Wirtschaftliche Nachteile entstehen dem Unternehmen hierdurch nicht. Denn die FBG setzt die Beiträge nach der Beitragshöhe der Fach-Berufsgenossenschaft fest. Der Unternehmer kann weiterhin die gewohnten Dienstleistungen zur Prävention, Mitglieder- oder Versichertenbetreuung sowie der elektronischen Kommunikation der FBG nutzen. Auch die Vorteile des Beitragsnachlass- und Prämienverfahrens stehen zur Verfügung. Bei einer geringen oder fehlenden Unfallbelastung können sich hierdurch sogar günstigere Beiträge als bei der Fach-Berufsgenossenschaft ergeben, da die Zuschlags- und Nachlassverfahren bei den einzelnen Berufsgenossenschaften voneinander abweichen. Sofern der fremde Unternehmensteil nicht zumindest zu 50 Prozent eigene Zwecke verfolgt, sondern dazu bestimmt ist, dem fleischbe- und -verarbeitenden Betrieb zu dienen, können sogar die zum Teil günstigeren Beiträge der FBG in Anspruch genommen werden. Letzteres wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Imbiss dazu dient, die eigenen Erzeugnisse des fleischbe- und -verarbeitenden Betriebes
abzusetzen und insoweit eine wechselseitige Personalgestellung erfolgt (heiße Theke). Maßgebend sind insoweit die Umstände des Einzelfalles. |
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