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Lastenausgleich/Lastenverteilung Der organisatorische Aufbau der gewerblichen Unfallversicherung in fachlich gegliederte Berufsgenossenschaften ist von dem Gedanken geprägt, dass jede Berufsgenossenschaft ihre Entschädigungslast und das Unfallrisiko der bei ihr versicherten Gewerbszweige alleine trägt. Nur in besonderen Ausnahmefällen greift eine allgemeine Solidarhaftung über die Grenzen der einzelnen Berufsgenossenschaften hinweg, um Mitglieder von Unfallversicherungsträgern mit besonders hohen Lasten vor übermäßigen Beiträgen zu schützen. Der Solidarausgleich entlastet seit Einführung des Verfahrens die Bergbau-BG und in den Jahren 1989 und 1990 sowie seit 1993 die Binnenschifffahrts-BG. Seit 2003 profitieren auch die Bau-Berufsgenossenschaften, die sich zu einer Berufsgenossenschaft zusammengeschlossen haben, sowie seit 2005 die Steinbruchs-BG sowie die Hütten- und Walzwerk-BG, vom Lastenausgleich. Beiträge zum Lastenausgleich zahlen ausschließlich Unternehmer, die Arbeitnehmer beschäftigen. Dabei gilt ein Freibetrag von 184.000,- Euro für das Jahr 2010. Die ausgleichspflichtigen Berufsgenossenschaften ziehen die notwendigen Mittel ein und leiten sie an die berechtigten Unfallversicherungsträger weiter. Seit dem Kalenderjahr 2008 ist der Lastenausgleich neu geregelt. Er wird jedes Jahr um |
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