Fleischerei-Berufsgenossenschaft
Unterweisung des Monats Fleischerei-Berufsgenossenschaft
 
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Lastenausgleich/Lastenverteilung
 
Der organisatorische Aufbau der gewerblichen Unfallversicherung in fachlich gegliederte Berufsgenossenschaften ist von dem Gedanken geprägt, dass jede Berufsgenossenschaft ihre Entschädigungslast und das Unfallrisiko der bei ihr versicherten Gewerbszweige alleine trägt. Nur in besonderen Ausnahmefällen greift eine allgemeine Solidarhaftung über die Grenzen der einzelnen Berufsgenossenschaften hinweg, um Mitglieder von Unfallversicherungsträgern mit besonders hohen Lasten vor übermäßigen Beiträgen zu schützen.

Der Solidarausgleich entlastet seit Einführung des Verfahrens die Bergbau-BG und in den Jahren 1989 und 1990 sowie seit 1993 die Binnenschifffahrts-BG. Seit 2003 profitieren auch die Bau-Berufsgenossenschaften, die sich zu einer Berufsgenossenschaft zusammengeschlossen haben, sowie seit 2005 die Steinbruchs-BG sowie die Hütten- und Walzwerk-BG, vom Lastenausgleich.

Beiträge zum Lastenausgleich zahlen ausschließlich Unternehmer, die Arbeitnehmer beschäftigen. Dabei gilt ein Freibetrag von 184.000,- Euro für das Jahr 2010. Die ausgleichspflichtigen Berufsgenossenschaften ziehen die notwendigen Mittel ein und leiten sie an die berechtigten Unfallversicherungsträger weiter.

Seit dem Kalenderjahr 2008 ist der Lastenausgleich neu geregelt. Er wird jedes Jahr um
15 Prozentpunkte abgeschmolzen und wird demzufolge ab 2014 nicht mehr erhoben. Im Gegenzug dazu wird seit 2008 die sog. Lastenverteilung erhoben. Im Jahr 2008 wurden
hiervon 15 Prozent der vollen Lastenverteilung angefordert. Der Prozentsatz wird jährlich
um 15 Prozent steigen und schließlich 2014 hundert Prozent erreichen. Bis 2014 wird also die Lastenverteilung den Lastenausgleich vollständig ablösen. Durch das neue System wird eine noch gerechtere Verteilung erreicht.
 

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