Fleischerei-Berufsgenossenschaft
Unterweisung des Monats Fleischerei-Berufsgenossenschaft
 
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Kälteschutzkleidung
 
In einer kalten oder kühlen Arbeitsumgebung benötigt man die richtige Schutzkleidung, um Erfrierungen und kältebedingte Erkrankungen vorzubeugen. Arbeitsbereiche mit niedrigen Raumtemperaturen sind neben Kühl-, Gefrier-, Lager- und Vorkühlräumen auch Zerlegearbeitsplätze sowie Verpackungs- und Versandräume.

Zur Kälteschutzkleidung zählen zum Beispiel:

  • Thermoweste
  • Thermojacke
  • Kälteschutzunterwäsche
  • Thermoanzüge
  • Wollhauben
  • Isolierende Schutzhandschuhe und
  • Schutzschuhe mit kälteisolierender Sohle.

Die Wahl der jeweils angemessenen Kälteschutzkleidung ist abhängig von der Umgebungstemperatur, der körperlichen Belastung und der subjektiven Einschätzung des Trägers. Schon bei Temperaturen unter 15° Celsius können Kälteschutzmaßnahmen erforderlich werden.

Der Unternehmer muss ermitteln, welche Temperaturen an den jeweiligen Arbeitsplätzen herrschen und wie hoch die individuelle körperliche Belastung ist. Sinnvollerweise ist hierzu arbeitsmedizinischer Rat einzuholen, um personenbezogene Lösungen zu finden. Er hat dann ggf. die Kälteschutzkleidung den Arbeitnehmern zu ihrer persönlichen Verwendung für die Tätigkeit am Arbeitsplatz kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die zur Verfügung gestellte Kälteschutzkleidung ist von den Arbeitnehmern zu benutzen. Mit der richtigen Kälteschutzkleidung kann man Erkrankungen vorbeugen.

Vor dem Einsatz von Kälteschutzkleidung sollte immer zunächst geprüft werden, ob nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen eine Reduzierung der Kältebelastungen an den Arbeitsplätzen erreicht werden kann.
 

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