Fleischerei-Berufsgenossenschaft
Unterweisung des Monats Fleischerei-Berufsgenossenschaft
 
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Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi)
 
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine "Sicherheitsperson", die vom Arbeitgeber bestellt oder verpflichtet wird, um diesen in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sachkundig zu unterstützen.

Rechtsgrundlage für die Tätigkeit dieser Fachkraft bilden das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz/ASiG) und die BGV A2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit". Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind in Betrieben mit Beschäftigten zu bestellen. Die Einsatzzeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit beträgt mindestens 50 Arbeitsstunden im Jahr.

Die Unterstützungsfunktion der Fachkraft für Arbeitssicherheit gegenüber dem Arbeitgeber und den Führungskräften umfasst unter anderem die Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und -abläufen sowie die Überprüfung von Arbeitsmitteln und -verfahren im Hinblick auf Unfall- und Gesundheitsgefahren. Diese Beratung bezieht sich auch auf die Festlegung notwendiger Schutzmaßnahmen. Die Ausbildung von Ingenieuren, Technikern und Meistern zur Fachkraft für Arbeitssicherheit wird von der FBG durchgeführt und dauert derzeit sechs Wochen plus Selbstlernphase. Bestandteil der Ausbildung sind u. a. folgende Sachverhalte: Arbeitsschutzrecht, Arbeitsschutzpsychologie, Sicherheitstechnik, Ergonomie, Lärmschutz, Gefahrrecht, Planungs- und Beratungsübungen usw.

Wo liegen aber nun die eigentlichen Aufgaben der FaSi? Ganz allgemein gilt, dass die FaSi den Arbeitgeber, die Vorgesetzten, den Betriebsarzt und den Betriebsrat in allen Fragen der Arbeitssicherheit unterstützt. Dazu zählt u. a. fachkundige Beratung bei Bauvorhaben, Beschaffung von Maschinen, Werkzeugen, Arbeitsstoffen und Schutzausrüstungen. Bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen ist die FaSi ein gefragter Partner. Selbstverständlich führt die FaSi auch regelmäßige Betriebsrundgänge durch, bei denen sie stichpunktartig Sicherheitskontrollen macht. Falls Mängel vorhanden sind, wirkt sie darauf hin, dass diese beseitigt werden. Von Fall zu Fall kann es nötig werden, dass Maschinen vor ihrem Einsatz sicherheitstechnisch überprüft werden müssen. Auch dies zählt zu den Aufgaben der FaSi. Die Freigabe der Maschine allerdings ist Sache des zuständigen Vorgesetzten, der seine Entscheidung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten und nach einer Risikoabwägung trifft.

Wie sieht es mit der Verantwortung der FaSi aus? Nun, die Hauptverantwortung für den Arbeitsschutz liegt beim Chef! Das heißt, dass die FaSi nicht für Unfälle oder Fehlverhalten der Mitarbeiter verantwortlich ist. Sie ist nur dafür verantwortlich, dass sie den ihr übertragenen Aufgaben gerecht wird. Dazu muss ihr - abhängig von der Unternehmensgröße - eine bestimmte Einsatzzeit zur Verfügung stehen. Als Faustformel für die Berechnung der Einsatzzeit gilt, dass die FaSi pro Beschäftigten und Jahr drei Stunden Einsatzzeit nachzuweisen hat. Ab etwa 600 Beschäftigten ist die FaSi demnach eine Vollzeitkraft, die für andere Aufgaben nicht mehr zur Verfügung steht.
 

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