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Branchengliederung Die Zugehörigkeit eines Unternehmens zu einer Berufsgenossenschaft richtet sich nach der Branche, in welcher der Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens liegt. Hierdurch wird gewährleistet, dass Maßnahmen zur Förderung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes direkt auf die spezifischen Probleme der jeweiligen Branche abgestimmt werden können. Gerade die damit verbundene Praxisnähe gewährleistet die Akzeptanz von Unternehmern und Versicherten für Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Je enger der sachliche Zuständigkeitsbereich einer Berufsgenossenschaft geschnitten ist, desto spezifischer kann auf die Bedürfnisse der jeweiligen Branche eingegangen werden. Hierbei sichert die Mitbestimmung von Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer in den Selbstverwaltungsorganen der Berufsgenossenschaften, dass die Interessen der jeweiligen Branche bei der Entscheidungsfindung maßgeblich mit berücksichtigt werden und Rückkopplungen über die Umsetzung erfolgen. Die FBG ist der sachlich zuständige Unfallversicherungsträger für alle fleischbe- und Ein weiterer Vorteil der Branchengliederung ist, dass die Unternehmen grundsätzlich nur mit den Entschädigungslasten und Risiken ihrer eigenen Branche belastet werden. Eine Ausnahme
bildet insoweit der Lastenausgleich zugunsten besonders hoch belasteter Berufsgenossenschaften, mit dem der Gesetzgeber unter engen Voraussetzungen das Solidaritätsprinzip unter den
Unternehmen ausgeweitet hat. |
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