Fleischerei-Berufsgenossenschaft
Unterweisung des Monats Fleischerei-Berufsgenossenschaft
 
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[29.04.2009]
Neue Beitragsverteilung

Neue Lastenverteilung
Durch das Unfallversicherungs-
modernisierungsgesetz (UVMG) wurde die Lastenverteilung zwischen den Berufsgenossenschaften erstmals für das Umlagejahr 2008 neu geregelt. Die Änderung wirkt direkt in die bisherige BG-Umlage. Der BG-Beitrag wird durch drei neue Umlagen ersetzt. Für die meisten Betriebe bringt die neue Berechnungsweise eine Beitragsentlastung.

Hintergrund der Neuregelung
Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die neue Lastenverteilung Berufsgenossenschaften, deren Branchen starken Strukturveränderungen unterliegen, finanziell stärker und zielgenauer unterstützen. Zukünftig trägt jede Berufsgenossenschaft im Rahmen einer Basisumlage nur noch die Lasten, die ihrer aktuellen Gefährdung entsprechen. Die darüber hinausgehende Rentenbelastung aus früheren Jahren wird solidarisch von allen Berufsgenossenschaften getragen, wobei 30 Prozent dieser Rentenaltlast nach Neurenten und 70 Prozent nach Entgelten auf die jeweilige Berufsgenossenschaft und nachfolgend auf die Betriebe verteilt werden.

Auswirkungen für die FBG
Die FBG profitiert per Saldo auf Grund ihrer erfolgreichen Präventionsarbeit und dem daraus resultierenden deutlichen Rückgang der Neurenten von dem neuen Lastenverteilungssystem. Sie erhält einen Betrag von rd. € 633.000,00 von anderen Berufsgenossenschaften. Deshalb und weil es bei der Umlage nach Entgelten einen Freibetrag von aktuell € 179.000,00 gibt, profitieren die meisten Unternehmen der FBG, d.h. ca. 94 Prozent, von der Neuregelung in Form von günstigeren Beiträgen. Allerdings kehrt sich dieser Effekt durch die geänderte Verteilung bzw. Berechnung bei einer Lohnsumme von aktuell € 1,2 Mio. (in Gefahrklasse 6,4) um, d.h. ab dieser Summe zahlen die Unternehmen einen meist geringfügig höheren Beitrag als nach altem Recht.
Der Vorstand hat in seiner Sitzung am 22.04.2009 den Beitragsfuß für die  Basisumlage auf € 2,44 und für die Verteilung nach Neurenten auf € 0,02, also insgesamt € 2,46 je € 1.000,00 Arbeitsentgelt / Versicherungssumme festgesetzt. Diese beiden Umlagen werden wie bisher unter Berücksichtigung der Entgelte und Gefahrklassen sowie des Beitragsfußes berechnet.
Der Beitragsfuß für die Umlage nach Entgelten beträgt € 0,30 je € 1.000,00 Arbeitsentgelt, wobei für jeden Betrieb ein Freibetrag von € 179.000,00 abzuziehen ist. Bei dieser Umlage wird nur die Lohnsumme der Beschäftigten und der Beitragsfuß berücksichtigt.
Die Lohn- und Versicherungssummen haben im vergangenen Jahr um 1,21 Prozent, die Beitragseinheiten sogar um 1,68 Prozent zugenommen. Diese positive Entwicklung bei etwa unveränderten Ausgaben hat dazu geführt, dass für 2008 keine Stützung des Beitragsfußes mehr durch eine Betriebsmittelentnahme notwendig war. Vielmehr konnte den Betriebsmitteln als Vorsorgemaßnahme im Hinblick auf die aktuelle Wirtschaftskrise und zu erwartende rückläufige Einnahmen, z.B. bei den Zinserträgen, ein Betrag von rd. € 467.000,00 zugeführt werden.
Unverändert ist die FBG auf Grund der günstigen Entwicklung der Neurentenfälle im Verhältnis zu den Altrenten von der Fremdumlage Lastenausgleich nach altem Recht befreit. Das bisherige Ausgleichssystem wird stufenweise bis 2013 zurückgeführt; ab 2014 gilt dann zu 100 Prozent das neue Lastenverteilungssystem.

Insolvenzgeld sinkt erneut
Die Mittel zur Insolvenzgeldumlage zieht die FBG für 2008 letztmals ein. Der Beitragsfuß konnte von € 1,03 auf € 0,99 erneut gesenkt werden. Seit Januar 2009 werden die Mittel für die Insolvenzgeldversicherung monatlich über die Einzugsstellen der Krankenkasse abgeführt. Die FBG verschickt die Rechnungen am 24.04.2009.

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